Haus in Österreich verkaufen
Ratgeber

Geerbtes Haus verkaufen in Österreich

Verlassenschaftsverfahren, Einantwortung, mehrere Erben und was steuerlich gilt.

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  • StandOktober 2026
  • Lesezeitca. 5 Minuten
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Das Wichtigste in Kürze
  • In Österreich führt ein Notar als Gerichtskommissär das Verlassenschaftsverfahren; mit dem Einantwortungsbeschluss werden die Erben Eigentümer.
  • Ein Verkauf ist schon während des Verfahrens vorbereitbar; in bestimmten Fällen ist er mit Zustimmung des Verlassenschaftsgerichts auch vor der Einantwortung möglich.
  • Bei mehreren Erben müssen in der Regel alle Miteigentümer dem Verkauf zustimmen.
  • Für die Immobilienertragsteuer zählt der Anschaffungszeitpunkt des Verstorbenen.

Schritt 1: Verlassenschaftsverfahren

Nach einem Todesfall wird in Österreich ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ein Notar übernimmt als Gerichtskommissär die Abwicklung, erhebt das Vermögen und nimmt die Erbantrittserklärungen entgegen. Am Ende steht der Einantwortungsbeschluss des Gerichts: Damit gehen Rechte und Pflichten auf die Erben über, die anschließend im Grundbuch eingetragen werden können.

Schritt 2: Verkauf vorbereiten

Sie müssen nicht bis zur Einantwortung warten, um mit einem Käufer zu sprechen. Besichtigung, Bewertung und Angebot können schon während des Verfahrens erfolgen. In manchen Fällen kann die Verlassenschaft die Immobilie mit Genehmigung des Gerichts auch vor der Einantwortung verkaufen – das klären Sie am besten mit dem Gerichtskommissär.

Mehrere Erben

Erben mehrere Personen gemeinsam, werden sie in der Regel Miteigentümer. Für einen Verkauf der ganzen Liegenschaft müssen grundsätzlich alle zustimmen. Ein Direktankauf ist hier oft einfacher, weil es nur ein Angebot gibt, das alle Erben gemeinsam prüfen, und der Kaufpreis über den Treuhänder nach den Erbquoten aufgeteilt werden kann.

Räumung und Zustand

Geerbte Häuser sind oft noch möbliert oder renovierungsbedürftig. Bei einem Direktankauf kann die Immobilie im aktuellen Zustand übergeben werden; auf Wunsch kann die Räumung im Kaufpreis berücksichtigt werden.

Steuern beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich derzeit nicht. Beim Verkauf kann aber Immobilienertragsteuer anfallen. Dabei zählt der Anschaffungszeitpunkt des Verstorbenen: Hat dieser die Immobilie vor dem 1.4.2002 erworben, gilt sie als Altvermögen mit meist 4,2 % pauschaler Steuer auf den Verkaufserlös. Details finden Sie in unserem Artikel zu Kosten und Steuern.

Allgemeine Information, Stand Oktober 2026. Ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten.

Kann ich ein geerbtes Haus vor der Einantwortung verkaufen?

Vorbereiten ja – Besichtigung und Angebot sind jederzeit möglich. Ein Verkauf vor der Einantwortung ist nur in bestimmten Fällen mit Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts möglich. Meist wird der Kaufvertrag nach der Einantwortung unterzeichnet.

Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?

Nein, eine Erbschaftssteuer wird derzeit nicht erhoben. Für die Eintragung der Erben im Grundbuch fallen jedoch Grunderwerbsteuer nach einem Stufentarif und Eintragungsgebühren an.

Was kostet mich der Verkauf?

Für Sie fallen keine Maklerprovision und keine Gebühren für unsere Bewertung an. Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung und Vertragserrichtung trägt in Österreich üblicherweise der Käufer – also wir.

Wie schnell bekomme ich mein Geld?

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags wird der Kaufpreis auf ein Treuhandkonto beim Notar oder Anwalt überwiesen und nach Grundbuchseintragung an Sie ausbezahlt. Wie schnell das geht, hängt vom Einzelfall ab – den Zeitplan besprechen wir offen mit Ihnen.

Muss ich die Immobilie vorher renovieren oder räumen?

Nein. Wir kaufen im aktuellen Zustand. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um die Räumung.

Kaufen Sie auch vermietete Wohnungen?

Ja. Bestehende Mietverträge werden übernommen, die Mieter müssen nicht ausziehen.

Ich habe geerbt – geht das schon vor Abschluss der Verlassenschaft?

Ja, wir können schon während des Verlassenschaftsverfahrens ein Angebot machen. Der Kaufvertrag wird abgeschlossen, sobald die Erben verfügungsberechtigt sind.

Bin ich nach der Besichtigung zu etwas verpflichtet?

Nein. Besichtigung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Sagt Ihnen unser Angebot nicht zu, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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