- Ein Hausverkauf ohne Makler ist in Österreich jederzeit möglich – entweder als Privatverkauf mit eigenen Inseraten oder als Direktverkauf an einen Ankäufer.
- Beim Verkauf über einen Makler kann die Provision für den Verkäufer bis zu 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % USt betragen.
- Der Kaufvertrag wird von einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet; der Kaufpreis läuft üblicherweise über ein Treuhandkonto.
- Pflichtunterlagen sind unter anderem ein gültiger Energieausweis und ein aktueller Grundbuchauszug.
Drei Wege, ein Haus zu verkaufen
1. Mit Makler: Der Makler bewertet, inseriert, führt Besichtigungen und verhandelt. Dafür fällt eine Provision an – für den Verkäufer bis zu 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % USt. Die Dauer hängt stark von Lage, Zustand und Preis ab.
2. Privat ohne Makler: Sie inserieren selbst, organisieren Besichtigungen und verhandeln direkt mit Interessenten. Sie sparen die Provision, tragen aber den Aufwand und das Risiko, dass Käufer keine Finanzierung bekommen.
3. Direktverkauf an einen Ankäufer: Ein Unternehmen kauft die Immobilie auf eigene Rechnung. Es gibt keine Inserate und keine fremden Besichtigungen; nach einer Besichtigung erhalten Sie ein fixes Angebot. Das ist vor allem dann interessant, wenn es schnell, planbar und diskret gehen soll.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Grundbuchauszug – zeigt Eigentümer, Lasten (z. B. Pfandrechte) und Rechte wie Wohnrechte.
- Energieausweis – beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben (Energieausweis-Vorlage-Gesetz) und spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss zu übergeben; Ausnahmen gibt es nur für wenige Gebäudearten.
- Pläne und Baubewilligung – Einreichpläne, Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige, soweit vorhanden.
- Bei Wohnungen: Nutzwertgutachten bzw. Wohnungseigentumsvertrag, Abrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlung, Höhe der Rücklage.
- Bei Vermietung: Mietverträge und Aufstellung der Mieten.
Ablauf mit Notar und Treuhand
Steht der Käufer fest, wird ein Kaufvertrag von einem Notar oder Rechtsanwalt errichtet. Der Käufer überweist den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto. Erst wenn die Eintragung des Käufers im Grundbuch gesichert ist und bestehende Kredite des Verkäufers abgelöst sind (Lastenfreistellung), wird der Kaufpreis an den Verkäufer ausbezahlt. So sind beide Seiten abgesichert.
Wann lohnt sich ein Direktverkauf?
- wenn Sie einen fixen Termin brauchen (Umzug, Pflegeheim, Trennung),
- bei geerbten Immobilien, die niemand bewohnen möchte,
- wenn die Immobilie sanierungsbedürftig ist und Sie nichts mehr investieren möchten,
- bei vermieteten Objekten, die für Eigennutzer uninteressant sind,
- wenn Sie keine Inserate und keine fremden Besichtigungen möchten.
Allgemeine Information, Stand Oktober 2026. Ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
